JusProgDNS
Die Abkündigung des BelWü DNS-Filterdienstes hinterlässt eine große Lücke. Schulen suchen nach Möglichkeiten, das Surfen im Internet für Schülerinnen und Schüler gegen ungeeignete Webseiten abzusichern.
JusProg - Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in Telemedien e.V., im folgenden JusProg genannt, versucht mit verschiedenen Produkten diesen Anspruch zu erfüllen, neben Apps für Tablets und Windows-PCs bieten diese für Netzwerke, also auch Schulserver, den DNS-Dienst JusProgDNS an.
Durch die Installation werden DNS-Anfragen aus dem Schulnetz von den DNS-Servern von JusProg beantwortet. Ungeeignete Webseiten werden durch den Dienst nicht mehr aufgelöst. Dies verhindert somit den Zugang zu diesen Seiten aus dem Schulnetz. Die Nutzung ist für Schulen kostenfrei, jedoch müssen sich die Schulen bei JusProgDNS registrieren, damit die Anfragen der Schule zugeordnet werden können.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu dieser Anleitung haben, kontaktieren Sie bitte die paedML-Linux/paedML für Grundschulen Hotline unter 0711 490963-87.
Kontakt zu JusProg e.V.
Informationen über JusProg und deren Dienst JusProgDNS können über deren Webseiten www.jugendschutzprogramm.de und www.jusprogdns.com abgerufen werden. Über https://www.jusprogdns.com/kontakt/ können Sie per Formular den Verein auch kontaktieren.
Außerdem kann es vorkommen, dass Webseiten auf den Sperrlisten oder Freigabelisten fehlen. Solche Webseiten können Sie einerseits für Ihre Schule freischalten, oder Sie melden die Seite direkt dem Verein, so wird diese nach einer Prüfung dann für alle aufgenommen. Nutzen Sie zur Meldung auf www.jugendschutzprogramm.de den Link Schulen | Webseite melden.
Statische IP-Adresse abfragen
Falls Sie eine statische Internet-Adresse besitzen, können Sie ihre (externe) IP-Adresse z.B. über die Webseite www.wieistmeineip.de ausgeben lassen oder über Ihren Internetanbieter erfragen. Diese IP-Adresse ist zur Registrierung bei JusProg notwendig, damit DNS-Anfragen Ihrer Schule ihrem Account zugeordnet werden können.
Falls Sie an Ihrer Schule nur eine dynamische, also keine feste/statische IP-Adresse haben, müssen Sie den DynDNS-Dienst von JusProgDNS konfigurieren (siehe unten).
Registrierung bei JusProgDNS
Öffnen Sie die Seite www.jusprogdns.de und erstellen sich über Login einen Schulaccount. Vervollständigen Sie anschließend gegebenenfalls im Portal Ihre Daten.
Falls Sie eine statische IP-Adresse haben, hinterlegen Sie in der Kategorie „Hauptprofil“ Ihre IP-Adresse. Für die weiteren Optionen im Hauptprofil beachten Sie die Erklärungen der Webseite.

Konfiguration von JusProgDNS
In der Kategorie „Hauptprofil“ haben Sie außerdem die Möglichkeit Einschränkungen für Seiten wie Google, Youtube, Facebook und weiteren vorzunehmen:
Bitte beachten Sie, dass diese Einstellungen zeitverzögert reagieren können, d.h. dass Facebook nach dem Blockieren noch für einige Zeit erreichbar bleibt. Diese Einstellungen sind daher für „kurzes aus- und einschalten“ eher ungeeignet.
Generell ist die Einstellung zu empfehlen, Suchmaschinen und auch Youtube „Nur mit SafeSearch“ zu erlauben. Je nach Anforderung müssen Sie die Einstellungen für Ihre Schule anpassen oder nachjustieren, wenn die Restriktionen für Ihre Schule zu weitgehend sind.
Über „Whitelist“ können Sie außerdem gesperrte Webseiten für Ihre Schule freigeben und über „Blacklist“ bestimmte Webseiten ausschließen.
DNS-Adresse für Altersstufe wählen
Auf der Webseite von JusProgDNS müssen Sie sich jetzt einen DNS-Server für eine „Altersstufe“ aussuchen. Über „SO FUNKTIONIERT‘S“ können Sie dazu eine Erklärung einsehen.
Generell sind Altersstufen „ab 0 Jahre“ und „ab 6 Jahre“ für den Schuleinsatz eher ungeeignet, da diese über Zulassungslisten nur eine begrenzte Zahl von Webseiten erlauben und daher das Internet stark einschränken. Die Stufe „ab 12 Jahre“ und „ab 16 Jahre“ arbeiten hingegen mit „Sperrlisten“ und ermöglichen den Zugriff auf noch nicht kategorisierte Webseiten.
Bei der Erklärung sollte auch ein Infokasten die DNS-Adressen für die Altersstufen auflisten. Suchen Sie sich die beiden IP-Adressen für die Altersstufe aus.

Altersstufen
DNS in Firewall eintragen

Allgemeine Einstellungen
Öffnen Sie die Firewall über die URL https://firewall.paedml-linux.lokal und melden Sie sich als Administrator an. Klicken Sie auf System à Allgemeine Einstellungen. Tragen Sie bei DNS-Server die IP-Adresse des DNS-Servers zur passenden Altersstufe ein. Klicken Sie anschließend auf „DNS-Server hinzufügen“ und tragen auch die zweite IP-Adresse der gewählten Altersstufe ein. Entfernen Sie außerdem den Haken bei „DNS-Server Überschreibung“, um zu verhindern, dass DNS-Anfragen über einen anderen DNS-Anbieter aufgelöst werden dürfen, da sonst der Jugendschutz nicht mehr gewährleistet wird.

DNS-Server-Einstellungen
Klicken Sie auf der Seite ganz unten auf „Speichern“. Damit ist die Einrichtung des Jugendschutzes durchgeführt.
DynDNS Konfiguration für Schulen ohne statische IP-Adresse
Auf der Webseite von www.jusprogdns.com klicken Sie auf „Login“ und melden sich mit Ihren Daten an. Dadurch gelangen Sie in Ihre Einstellungen. Klicken Sie hier auf „DynDNS Info“. Kopieren Sie hier den Link des „DynDNS Dienst für das Hauptprofil“, dieser könnte so aussehen:
https://login.jusprogdns.com/dyndns?domain=adresse@meine-schule.de&loginname=adresse@meine-schule.de&password=abcedfg1234
Kopieren Sie diese Adresse und melden Sie sich als Administrator an der Firewall an. Klicken Sie hier auf Dienste | Dynamisches DNS.

Dynamisches DNS
Klicken Sie auf Hinzufügen um einen Eintrag bei Dynamic DNS Clients zu machen.

Dynamic DNS Clients
Stellen Sie bei Dienst Typ auf Benutzerdefiniert und tragen die kopierte Adresse aus dem JusProgDNS Portal ein. Klicken Sie anschließend auf Speichern. Kontrollieren Sie, ob Ihre IP-Adresse im JusProgDNS Portal unter Hauptprofil | Dynamische IP-Adressen erscheint.

Hauptprofil
JusProgDNS bei Problemen deaktivieren

DNS-Server Überschreibung deaktivieren
Falls es zu Problemen kommen würde, weil z.B. ihre IP-Adresse nicht mit der bei JusProg hinterlegten übereinstimmt und Ihr Server keine DNS-Anfragen mehr auflösen kann, können Sie die DNS-Einstellungen wieder auf „Standard“ zurückstellen. Öffnen Sie dazu die Firewall, melden sich mit dem Administrator Account an und öffnen Sie „System / Allgemeine Einstellungen“. Entfernen Sie hier den Eintrag aus „DNS-Server“ oder ersetzen Sie ihn durch einen anderen DNS-Dienst. Aktivieren Sie außerdem den Haken bei „DNS-Server Überschreibung“. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dadurch den Jugendschutz verlieren, daher sollte dies nur zur Fehlerbehandlung eingesetzt werden.